AS-Fonds – Altersvorsorge Sondervermögen
Seit 1998 ist die AS-Fonds, als das Altersvorsorge-Sondervermögen verfügbar. Die AS-Fonds sind vorwiegend für Junge Menschen, die sich im Alter absichern wollen. As Fonds Altersvorsorge Sondervermögen sind Investmentfonds, die als Rentenpapiere aber auch als Aktien und offene Immobilien gelten. Durch Sparleistungen können junge Kunden für ihr alter zusätzlich Vermögen aufbauen, was später im Alter als Rente dienen kann. Es gibt die Möglichkeit für diese besonderen Fonds so genannte Auszahlungspläne abzuschließen, die genaue Einzelheiten festhalten.
Der Gesetzgeber hat deshalb für diese Art Fonds Rahmenbedingungen festgelegt. Diese müssen eingehalten werden um als AS-Fonds zu gelten. Ebenfalls darf der Immobilienfonds bei höchstens 30% und der Aktienanteil bei maximal 21% und 75% liegen. Mehr als die Hälfte muss als Fonds einkalkuliert sein, der Rest darf als Barreserve dienen.
As-Fonds unterliegen einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten und sind nicht börsentäglich verfügbar. Diese Kündigungsfrist kann aber auch verringert werden, wenn der Kunde zum Beispiel arbeitslos geworden ist.
Die Anlage in AS-Fonds kann monatlich von mindestens 50 Euro, oder als Einmalanlagen betragen.
Wird ein Sparplan benutzt, kann der Cost-Average-Effekt genutzt werden. Dieser Effekt ist der durchschnittliche Einkaufswert. Dadurch ist es für den Kunden egal, zu welchem Zeitpunkt er kauft. Die Bank verlangt für Sparpläne für AS-Fonds nochmals Kontoführungsgebühren. Allerdings ist es hier ebenfalls von Bank zu Bank unterschiedlich wie hoch die Gebühren sind. Sollten Sparpläne eingeplant werden, verzichten viele Gesellschaften auf die 4% Ausgabeufschlag oder können diese reduzieren. Die Dauer der Anlage ist für die Reduzierung von Wichtigkeit.
Da es für diese Form der Fonds keine Förderung gibt, sind AS-Fonds nicht sonderlich bekannt. Trotzdem sind die regelmäßigen Verfügbarkeiten und geringe Kursschwankungen im Gegensatz zu reinen Aktienfonds ein Vorteil, der von vielen Kunden genutzt wird.