Aussteller vom Gebäudeenergiepass und Kosten einer Energieberatung
Mit In-Kraft-Treten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2006) im Laufe des Jahres 2006 sind Gebäudeeigentümer bei größeren Umbaumaßnahmen verpflichtet einen Energiepass vorzuweisen, sowie Miet- und Kaufinteressenten bei der Neuvermietung bzw. beim Verkauf von Gebäuden einen Energiepass vorzulegen. Die genauen Regelungen werden in der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2006 veröffentlicht.
Damit stellen sich dem Hauseigentümer zwei wesentliche Fragen:
Wer ist berechtigt einen Energiepass auszustellen?
Kurz gesagt sind es bei der Dena (Deutsche Energie Agentur) gelistete „Energieberater“. Jedoch ist „Energieberater“ keine geschützte Berufsbezeichnung mit einheitlicher Qualifikation. Unter diesen Namen gibt es viele Berater mit sehr unterschiedlicher Ausbildung."
Über 10.000 Einträge finden sich in der Dena- Ausstellerliste der eingetragen "Energieberater". Vom einfachen Handwerker bis hin zu spezialisierten Ingenieurbüros reicht die Palette. Das Angebot ist schier unüberschaubar. Wer weiß schon, ob nicht nur der Chef eines Handwerkbetriebs in Energieberatung kundig ist und seinen unqualifizierten Mitarbeiter schickt.
Da gilt es die Spreu vom Weizen zu trennen.
Natürlich sind Handwerker, die beispielsweise ein Zertifikat der Handwerkskammer über eine Schulung in Energieberatung vorlegen können ein guter Ansprechpartner. In ihrem speziellen Fach sind diese Handwerker oft kompetente Helfe. Allerdings lohnt es sich gerade hier, mehrere Meinungen einzuholen, um eine optimale Lösung zu bekommen. Meist sind selbstständige Handwerker auf einen Hersteller oder Zulieferer aus ihrer Branche fixiert. Weshalb sie daran interessiert sind, dem Kunden nach der Beratung ein Produkt, das sie kennen zu verkaufen – oder eines, bei dem ihre Gewinnspanne hoch ist.
Ein umfassender Energie-Check für Gebäude stellt die so genannte Vor-Ort-Energieberatung dar. Hier kommt nach Vereinbarung ein Ingenieur mit Messinstrumenten ins Haus. Vom Keller bis zum Dachsparren prüft er das gesamte Gebäude anhand einer Checkliste, die das Bundesamt für Wirtschaft vorschreibt. Hierbei bekommt der Hausbesitzer einen guten und detaillierten Überblick über den aktuellen Zustand seines Hauses. Darüber hinaus erhält der Hausbesitzer Modernisierungstipps, und eine Aufstellung der für die Renovierung zu erwartenden Kosten gegenüber der Höhe der jährlichen Einsparung durch diese Maßnahmen.
Schwerpunkt der Vor-Ort-Beratung ist zum einen, dafür zu sorgen, dass das Haus so wenig Wärme wie möglich verliert und zum anderen, bei jedem Haus zu prüfen, ob erneuerbare Energie für die Heizung und Warmwassergewinnung genutzt werden kann.
Mit den Ergebnissen einer Vor-Ort-Energieberatung kann ein Hausbesitzer eine für sein Gebäude optimale Renovierung planen und klare Aufträge an Handwerksbetriebe vergeben. Zusätzlich kann ein Hausbesitzer mit dem Beratungsbericht in der Hand Fördermittel der KfW Bank in Anspruch nehmen.
Die richtige Adresse zur Erstellung des Gebäudeenergiepasses sind bei Umbaumaßnahmen Architekten- und Ingenieurbüros, die sich auf das Energiesparen beim Bauen und Renovieren spezialisiert haben. Sie helfen beim Planen und Umsetzen von Dachausbau, Außendämmung des ganzen Hauses, Erneuern der Heizanlage, Kellerisolierung oder wenn es darum geht, Kälte- oder Schallbrücken zu beseitigen.
Bleibt eine Frage:
Was kostet eine Energieberatung?
…eine detaillierte und arbeitsintensive Vor-Ort-Beratung durch qualifizierte und unabhängige Energieberater kann es nicht umsonst geben. An der Ausführung einer Vor-Ort-Beratung nach den Vorgaben des Bundesamtes für Wirtschaft / BAFA arbeitet ein herstellerunabhängiger und zugelassener Ingenieur / Architekt ca. 2-3 Tage. Dieser Aufwand speziell für die Gegebenheiten Ihres Gebäudes kann nicht mit einer “Energieberatung” über einen Kreuzchenfragebogen irgendwelcher Anbieter verglichen werden und ist auch nicht bei Ebay zu ersteigern!
Die Beratungskosten im Einzelnen hängen vom jeweiligen Kostensatz des Energieberaters als unabhängigem Unternehmer ab, orientieren sich aber an den Kosten der Erstellung eines EnEV- Nachweises eines Neubaus.
Da eine vernünftige und sparsame Energieverwendung aber auch im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegt, beteiligt sich de Staat mit einem Zuschuss an den Beratungskosten. Näheres hierzu finden Sie auf der Seite des Bundes Wirtschaftsministeriums.
| Anzahl der Wohneinheiten (WE) | Max. zuschussfähige Beratungskosten (ohne Ust.) | Max. Höhe des Beratungskosten-Zuschusses |
| Ein-/Zweifamilienhaus | 450 EUR | 300 EUR |
| bis 6 WE | 600 EUR | 320 EUR |
| bis 15 WE | 850 EUR | 340 EUR |
| bis 30 WE | 1100 EUR | 360 EUR |
| bis 60 WE | 1350 EUR | 380 EUR |
| bis 120 WE | 1600 EUR | 400 EUR |
Weitere Informationen zum Thema Energiepass erhalten Sie
Ingenieurbüro casa
Dipl.-Ing. Andreas Riege
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