Basics der Rentenberechnung
Um unterschiedliche Erwerbsbiografien in eine Rente umsetzen zu können, haben die gesetzlichen Rentenversicherungsträger eine Berechnungseinheit geschaffen: Die jährlichen Arbeitseinkünfte werden in Entgeltpunkte umgerechnet.
Die persönlichen Entgeltpunkte lassen sich berechnen, indem das eigene Jahresentgelt durch das Durchschnittsentgelt aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dividiert wird. Entsprach das persönliche Jahreseinkommen dem Durchschnitt aller Beitragszahlungen, wird für dieses Jahr 1,0 Entgeltpunkt gutgeschrieben. Damit wird das Einkommen des gesamten Berufslebens für die Rente berücksichtigt. Die Entgeltpunkte der einzelnen Jahre werden addiert. Die Gesamtsumme der Entgeltpunkte bildet das gesamte Berufsleben ab.
Sowohl Zeiten, in denen nur eine Halbtagsbeschäftigung ausgeübt wurde oder weniger verdient wurde, als auch Zeiten mit überdurchschnittlichem Verdienst bis zur Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Jahres fließen ein. Zu diesen Entgeltpunkten werden Leistungen des persönlichen Ausgleichs addiert. Dies sind die Entgeltpunkte für die schulische Ausbildung von maximal 3 Jahren, für die ersten 3 Berufsjahre, für Kindererziehung, für Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Krankheit, gegebenenfalls kommen noch Entgeltpunkte für Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung hinzu. Diese Summe bildet dann die Berechnungsgrundlage für die Höhe Ihrer persönlichen Rente.
Die Rentenberechnung wird mit einer Rentenformel bewerkstelligt für die folgende Faktoren maßgeblich sind:
- die insgesamt erreichten Entgeltpunkte (EP)
- ein nach Rentenart unterschiedlicher Rentenartfaktor (RAF)
- ein nach dem Rentenzugang unterschiedlich hoher Rentenzugangsfaktor (RFF)
- der dynamische, aktuelle Rentenwert (aRW)
Die Rentenhöhe ist abhängig von der Art der Rente. Der Rentenartfaktor für die gesetzliche Altersvorsorge beträgt 1,0. Für die Rente wegen voller Erwerbsminderung ebenso. Bei teilweiser Erwerbsminderung beträgt der Rentenartfaktor nur 0,5. Daraus ergibt sich eine Rente in halber Höhe. Im Falle einer Berufsunfähigkeit wird eine Rente in Höhe von 2/3 der Altersrente gezahlt.
Mit dem dynamischen, aktuellen Rentenwert wird die allgemeine Entwicklung der Arbeitsentgelte auf die Renten übertragen. Die gesetzlichen Renten werden jährlich den wirtschaftlichen Veränderungen angepasst. Die Rentenerhöhung erfolgt, indem die persönlichen Entgeltpunkte mit dem jeweils aktuellen Rentenwert multipliziert werden. Die Erhöhung des aktuellen Rentenwertes um die von Steuer- und Sozialabgabenlast bereinigten Tariferhöhungen entspricht somit einer Nettolohn- oder Nettogehaltserhöhung. Damit werden der Inflationsausgleich und eine Dynamisierung der Rente erreicht. Da die gesetzliche Rentenversicherung die Grundversorgung darstellt, werden auch Zeiten berücksichtigt, in denen keine eigenen Beiträge entrichtet worden sind. Diese werden als Anrechnungszeiten bezeichnet.