Bausparen bei der Immobilienfinanzierung

Als nicht zu unterschätzen ist der positive Aspekt des Bausparens innerhalb einer Immobilienfinanzierung, obwohl dieses fälschlicherweise oft als antiquiert dargestellt wird. Neben dem Ansparen von Eigenkapital, dem Erbringen von Eigenleistungen am Bau und einer durchdachten Hypothekenfinanzierung erweist sich das Bausparen und dem damit verbundenen Bauspardarlehen als zuverlässige Konstante.

Zunächst wird mit festgelegten Beträgen ein Guthaben aufgebaut, um nach der Ansparphase den Anspruch auf das spätere Bauspardarlehen zu haben. Bereits bei Abschluss werden die Verzinsung der Einzahlungen, sowie Zins- und Tilgungssätze festgelegt. Zu den Vorteilen des Bausparens zählen unter anderem, dass ein niedriger Zinssatz für die gesamte Laufzeit vereinbart wird, keine Grundschuld bei Bauspardarlehen bis 15 000 Euro eingetragen wird und feste monatliche Zins- und Tilgungsleistungen zu einer Planungssicherheit bei einem Immobilienkredit beitragen.

Die staatliche Förderung gestaltet einen solchen Vertrag ebenfalls als attraktiv. Zu bedenken gilt jedoch, dass diese Förderung an bestimmte Voraussetzungen und Einkommensgrenzen gebunden sind. Hat man nun in der Ansparphase eine bestimmte Summe erreicht, kann der Bausparvertrag zugeteilt werden. So erwirbt der Bausparer einen wichtigen Bausstein bei seiner Immobilienfinanzierung – das Bauspardarlehen.

Die monatliche Belastung die aus Zins und Tilgung besteht, wird für die Dauer der Laufzeit festgelegt, wobei die Tilgungszeit von Bauspardarlehen meist kürzer ist, als bei einem üblichen Darlehen. Jedoch hängt die Tilgungszeit auch vom zuvor gewählten Bauspartarif ab. Genaue Informationen sollten deshalb vor Vertragsabschluss eingeholt werden.

Als attraktiv gilt auch der Aspekt, dass man jederzeit über sein Guthaben verfügen kann und nach Ablauf von sieben Jahren behält der Bausparer die Prämien und Sparzulagen und dies unabhängig davon, ob man in eine Immobilie investieren will, oder nicht.
Jeder Arbeitnehmer, der eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet, hat die Möglichkeit, eine Arbeitnehmer- Sparzulage zu beantragen und derjenige, der nach Tarifvertrag vermögenswirksame Leistungen erhält, muss diese vom Arbeitgeber auf den Bausparvertrag einzahlen lassen.

Um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen, bietet so das Bausparen eine attraktive Variante, wenn es darum geht, Eigenkapital und Annuitätendarlehen sinnvoll zu ergänzen.


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