Betriebliche Altersvorsorge
Das Niveau der gesetzlichen Rente sinkt in den kommenden Jahren immer weiter, obwohl die Beiträge steigen werden und das Rentenalter erhöht wurde. In 20 Jahren soll es noch 36% vom letzten Verdienst betragen.
Die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersvorsorge und die private Altersabsicherung sind die drei Säulen einer künftigen Altersabsicherung. Wer hier selbst nichts unternimmt, der wird im Alter sein Lebensniveau nicht halten können. Schon heute zeichnet sich eine drohende Altersarmut ab.
Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Das nutzen heute leider nur 28% der Arbeitnehmer. In den Führungsetagen sind das immerhin schon 54%, wo es solche Vereinbarungen gibt. Hier ist Nachholbedarf notwendig.
Bis maximal 4300€ kann ein Arbeitnehmer jährlich in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Viele Arbeitgeber beteiligen sich an dieser steuerbegünstigten Möglichkeit für das Alter vorzusorgen. Der Arbeitgeber muss eine wertgeiche Leistungszusage garantieren. Diese bleibt auch bei Konkurs oder Betriebswechsel erhalten.
Einzelne Unternehmen verpflichten sich dem Arbeitnehmer später direkt eine Rente zu zahlen. Damit werden Stammbelegschaften gefördert. Nach einer Anwartschaftszeit bleibt auch hier der Anspruch beim Ausscheiden erhalten. Die Verträge können so abgeschlossen werden, dass die Rente auch zukünftig trotz anderer gesetzlicher Regelungen mit 60 Jahren gezahlt wird. In bestimmten Berufen kann das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Vorteil sein.