Die tägliche Nahrung kann mit bestimmten Lebensmitteln, die zusätzlich vor allem Mineralstoffe und Vitamine liefern, ergänzt werden. Diese Nahrungsergänzungsmittel bieten Nährstoffe und andere Wirkstoffe in konzentrierter Form und werden im Handel meist als Kapseln, Tabletten, Pastillen, Pulver oder Brausetabletten angeboten.
Die Rechtslage in Deutschland sieht vor, dass Nahrungsergänzungen keinen therapeutischen Nutzen erfüllen dürfen, sie gelten daher als Lebensmittel und nicht als Arzneimittel und dienen ausschließlich der erhöhten Versorgung mit gewissen Nähr- und Wirkstoffen. Es ist exakt definiert, welche Vitamine und Mineralstoffe verwendet werden können. Zu den erlaubten Vitaminen gehören die Vitamine A, D, E, K, B1, B2, des Weiteren Niacin, Pantothensäure, Folsäure, B6 und B12 sowie Vitamin C und Biotin. Bei den Mineralien sind die Elemente Calcium, Kalium, Magnesium, Eisen, Jod, Kupfer sowie Mangan, Natrium, Fluor, Phosphor und noch weitere Mineralstoffe erlaubt. Vorgaben für die Hersteller von Nahrungsergänzungen bestehen darin, dass sie die pro Tag empfohlenen Portionen angeben müssen. Außerdem muss die jeweilige Packung den Hinweis enthalten, dass die vorgeschriebene Menge nicht überschritten werden darf, um eine Überversorgung zu vermeiden. Die Hersteller müssen sämtliche im Produkt enthaltene Nährstoffe aufführen und sind verpflichtet, die Nahrungsergänzungsmittel dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit anzuzeigen.
Hinsichtlich des Nutzens von Nahrungsergänzungen gibt es unterschiedliche Meinungen. Gesunde Menschen, die sich ausgewogen ernähren, benötigen im Allgemeinen keine zusätzliche Versorgung. Bestimmten Personengruppen aber, zum Beispiel Schwangeren, wird eine zusätzliche Aufnahme von Nährstoffen wie Jod und Folsäure empfohlen. Isolierte Nährstoffe können aber nie eine vollwertige Ernährung ersetzen.
