Klärtechnik


Die meisten Haushalte in Deutschland sind an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Doch es gibt Ausnahmen. Gerade in ländlichen Regionen wird mitunter die Abwasserbeseitigungspflicht auf Grundstücksbesitzer übertragen, sofern ein Anschluss an die Sammelentwässerung nicht möglich ist. In solchen Fällen ist der Grundstücksbesitzer in der Regel verpflichtet, eine Kleinkläranlage – entweder eine Hauskläranlage oder Grundstückskläranlage – zu errichten.

Diese Abwasserreinigungsanlagen sind auf eine Größe von maximal fünfzig Einwohnergleichwerten ausgerichtet. Jede Kleinkläranlage umfasst die mechanische Entschlammung des anfallenden Abwassers sowie eine biologische Reinigungsstufe. Die mechanische Entschlammung erfolgt in einer Mehrkammergrube, bei der biologischen Reinigung gibt es verschiedene Möglichkeiten wie beispielsweise Tauch- oder Tropfkörper, Festbettanlagen, Belebungsverfahren oder der Bau einer Pflanzenkläranlage.

Kleinkläranlagen bereiten das Abwasser aus Einzelgebäuden oder mehreren Häusern auf und befinden sich auf dem jeweiligen Grundstück. Das in der Kläreinrichtung aufbereitete Abwasser kann entweder in einem aufnahmefähigen Untergrund versickern oder aber in ein nahes Gewässer geleitet werden. Es gibt konkrete gesetzliche Vorgaben zur Errichtung und zum Einsatz von Kleinkläranlagen, wobei diese Regelungen in den verschiedenen Bundesländern voneinander abweichen können. Bau- und wasserrechtliche Vorschriften müssen beachtet werden.

Wichtigste Faktoren beim Genehmigungsverfahren sind, dass sowohl oberirdische Gewässer als auch das Grundwasser nicht durch die Abwassereinleitung verunreinigt werden und dass der anfallende Klärschlamm gemäß den Anforderungen beseitigt wird. Zahlreiche Firmen haben sich mittlerweile auf die Herstellung und den Einbau sowie die Wartung von Klärtechnik spezialisiert.

» Kleinkläranlagen: Angebote genau prüfen
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