Recht und Gesetz


Recht gesprochen wurde schon von Anbeginn der Menschheitsgeschichte. Es war dabei jedoch so, dass jedes Volk, jede Stadt ihr eigenes Recht hatte. Lebte man in einer Stadt, so musste man sich nach den jeweiligen Gesetzes dieser Stadt richten. Die Rechte des Einzelnen waren dabei oftmals durch die Herrschaft von Fürsten, Grafen und anderen Lehnherren stark beschnitten. Als die Kleinstaaterei versucht wurde zu beenden, galt auf heutigen deutschen Gebiet, auch nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuch des Deutschen Reiches im Jahr 1871, nach wie vor eine Rechtszersplitterung.

Ein einheitliches Recht in Form des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gab es dann schließlich ab dem 01. Januar 1900. Seither gab es zahlreiche Gesetzesänderungen, stets versehen mit Übergangsregelungen. Schuldrecht, Sachrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Familienrecht, alle Bereiche unseres täglichen Lebens sind im Bürgerlichen Gesetzbuch abgedeckt.

Unter anderem wird auch das Recht des Einzelnen darin geregelt, dass jeder das Recht hat eine andere natürliche Person zu verklagen, wenn er denn meint, dass dieser ihm etwas angetan hat, das gegen geltendes Recht verstößt. Vertreten lassen kann sich dieser dann durch einen Anwalt. In Bezug auf die Vertretung des Rechts hat dieser Fürsprecher vor Gericht eine lange Tradition. Anwälte gab es schon im Mittelalter und auch zu Zeiten der Römer. Aber auch wer einen Anwalt hat sollte bedenken, dass dieser Recht und Gesetz nicht nach den Vorstellungen des Einzelnen biegen kann. Was Recht ist entscheiden letztlich die Paragraphen des jeweiligens Gesetzbuches.

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