Vermietung


Bei einer Vermietung überlässt der Vermieter dem Mieter eine entsprechende Mietsache über einen vorab festgelegten Zeitraum. Für die Nutzung der Mietsache entrichtet der Mieter eine Mietzahlung in genau definierter Höhe. Häufig werden zwischen Vermieter und Mieter so genannte Mietverträge abgeschlossen. Im Vertrag werden Einzelheiten wie Mietgegenstand, Gebrauchszweck, Dauer, Kündigungsfrist und Mietbetrag festgehalten.

Sehr häufig werden Immobilien wie Wohnungen oder Häuser vermietet. Bei der Anmietung von Grundstücken bzw. von Wohn- oder Gewerberäumen sind schriftliche Mietverträge üblich, die für beide Parteien verbindlich sind. Die Verpflichtung des Vermieters besteht darin, dem Mieter die Mietsache in einem angemessenen Gebrauchszustand zu überlassen. In der Regel hat der Vermieter auch die Instandhaltungspflicht. Die Hauptverpflichtung des Mieters besteht darin, regelmäßig die vereinbarte Miete zu zahlen oder entsprechende Gegenleistungen zu erbringen. Er hat darüber hinaus auch Obhutspflichten, weil er die Mietsache über den jeweiligen Zeitraum hinweg besitzt.

Neben der Vermietung von Immobilien ist auch die Autovermietung im In- und Ausland weit verbreitet. Eine weitere wichtige Form der Vermietung stellt der Maschinenverleih dar. Spezialmaschinen, zum Beispiel Baumaschinen wie Hebebühnen oder hochwertige Gartengeräte sind in der Anschaffung vergleichsweise teuer. Wer bestimmte Maschinen nicht dauerhaft nutzt, sondern nur gelegentlich benötigt, spart, indem er sie in Verleihstationen mietet. Einen Verleihservice bieten aber beispielsweise auch zahlreiche Bekleidungsgeschäfte. Weit verbreitet ist unter anderem die Brautkleidmiete oder die Miete exklusiver Abendkleidung.

» Der Trend zum Fotomietstudio
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