Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Nach der Statistik wird jeder 4. Arbeitnehmer in seinem Arbeitsleben berufsunfähig. Dabei gibt es Berufsgruppen, wo körperlich schwere und teilweise gefährlichere Arbeiten ausgeführt werden. Diese Personengruppen liegen in der Statistik wesentlich höher, als zum Beispiel Büroangestellte.
Die Berufsunfähigkeitsrente (BU) wurde 2001 vom Staat wesentlich eingeschränkt. Für alle nach 1961 geborenen wird maximal noch eine Minimalrente bei Erwerbsunfähigkeit gezahlt, wenn der Geschädigte täglich weniger als 3 Stunden arbeiten kann. Bis 6 Stunden gibt es nur 50 % der Rente. Für Berufseinsteiger erhalten in den ersten drei Jahren nichts.
Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist heute die wichtigste private Absicherung im Arbeitsleben und der Vertrag sollte so gestaltet werden, dass ein Verweisungsrecht ausgeschlossen wird. Im Schadensfall wird gezahlt, wenn der eigentliche Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Abschließen sollten diese Rente alle Berufsgruppen. Bei den Beiträgen gibt es Unterschiede zwischen den Berufsgruppen. Bei geringer körperlicher Arbeit (Verkäufer, Büroangestellter) ist der Beitrag geringer. Berufsgruppen mit körperlich schwerer Arbeit (Maurer, Straßenarbeiter) zahlen höhere Beiträge. Ein weiteres Kriterium für den Beitrag ist das Eintrittsalter und die gesundheitlichen Risiken des Antragstellers. Die BU sollte unbedingt mit Eintritt in das Berufsleben abgeschlossen werden. Der Vertrag muss so gestaltet werden, dass die BU Rente bis zum Anschluss an die Altersrente gezahlt wird. Wird das nicht beachtet, dann kann eine Versorgungslücke entstehen.
Die Beiträge sind im Vergleich zu anderen Versicherungen relativ gering. Günstig ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit einer anderen Versicherung. Zum Beispiel mit einer Kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung. Zu beachten ist, dass beim Verfall der Hauptversicherung auch die Berufsunfähigkeitsrente weg ist.