Die Private Krankenversicherung
Wer als Beamter, Freiberufler oder Selbständiger tätig ist, kann ohne Berücksichtigung von Einkommensgrenzen Mitglied in der Privaten Krankenversicherung werden. Für alle anderen Arbeitnehmer und Angestellten gilt ein Jahresbruttoeinkommen von Euro 47.250,– als Bemessungsgrenze. Bis zu diesem Betrag besteht für sie eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse. Die Bemessungsgrenze wird in regelmäßigen Abständen angehoben. So kann es sein, dass bei fehlender Gehaltserhöhung das Jahresbruttoeinkommen unterhalb der Bemessungsgrenze liegt. Davon betroffene Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 privat versichert waren, können sich so lange von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen, wie ihr Jahresbruttoeinkommen mindestens Euro 42.750,– beträgt.
Der Wechsel in die Private Krankenversicherung ist für viele Personen interessant geworden, da der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen immer weiter gekürzt wird. Längst müssen Versicherte neben Praxisgebühr und Medikamentenzuzahlung auch anteilig oder sogar ganz die Kosten für Behandlungen tragen. Legt man zudem Wert auf ein Einzelzimmer oder die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, kann sich ein Wechsel zur Privaten Krankenversicherung lohnen. Teilweise sind sogar Beitragseinsparungen bis zu Euro 2000,– und mehr möglich. Allerdings gilt, dass ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung sehr schwierig ist – entweder muss Arbeitslosigkeit eintreten oder das Einkommen unter die Bemessungsgrenze fallen.
Ein besonderer Vorteil der PKV, wie die Private Krankenversicherung kurz genannt wird, ist der individuelle Zuschnitt des Versicherungsumfanges. Nahezu jedes Risiko kann entsprechend berücksichtigt und abgedeckt werden. Dies hat natürlich seinen Preis und von daher ist das Risiko groß, eigentlich notwendige Leistungen aus Gründen der Kostenersparnis nicht zu erfassen. Doch dafür bieten sich andere Möglichkeiten an, wie beispielsweise durch Zuzahlung eines Eigenanteils oder Teilnahme am Bonussystem, wobei für nicht in Anspruch genommene Leistungen Beitragsanteile erstattet werden.
Beim Wechsel zur PKV sollte man jedoch auch berücksichtigen, dass sich daraus auch Nachteile ergeben können. So sind Familienangehörige ohne eigenes Einkommen automatisch Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung und beitragsfrei mitversichert, hingegen müssen sie bei einer Privaten Krankenversicherung separat versichert werden. Ein Wechsel zur PKV ist für ältere Personen meist ungünstig, weil die Beiträge mit höherem Alter steigen, da Mehrausgaben für Behandlungen und Arzneien einkalkuliert werden.
Liegt das Bruttojahreseinkommen unterhalb der Bemessungsgrenze, hat man dennoch über eine Private Krankenzusatzversicherung die Möglichkeit, Leistungen über jene der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus zu erhalten. Eine Private Krankenzusatzversicherung kann für jedes Familienmitglied abgeschlossen werden. Beim Vertragsabschluss ermächtigt man am besten die Versicherungsgesellschaft, Auskünfte über den Gesundheitszustand selbst beim Hausarzt einzuholen. Somit vermeidet man, dass eine Versicherungsleistung wegen fehlender Angaben verweigert werden kann.
