Eigenheimzulage gesichert! Und jetzt?

Wer sich Ende 2005 noch dazu entschlossen hat, ein Haus zu kaufen oder zu bauen, der kann sich in den nächsten Jahren auf eine staatliche Unterstützung freuen. Wer gepokert hat, und hoffte, die Eigenheimzulage, würde wie im letzten Jahr doch noch weiter existieren, der hat leider schlechte Karten, die Abschaffung der Förderung ist nun amtlich und nicht widerruflich.

Was dem Bauherr oder dem Hauskäufer, der die Förderung nun doch erhält, im Endeffekt zusteht, wissen jedoch die wenigsten. Ist das Bau- oder Kaufvertrag noch im alten Jahr über die Bühne gegangen, ist für die meisten das Thema erledigt. Dabei ist es doch immer gut zu wissen, auf welches Geld man sich verlassen kann. Ein aktueller Finanzstatus hilft über viele Kopfschmerzen hinweg, wenn es um das liebe Geld geht. Wer mehr Förderung erhält, als er benötigt, kann das Geld dann immer noch nutzen, um das Haus mit einer Fertiggarage oder einem Carport auszustatten.

Die Höhe der Eigenheimzulage richtet sich nach dem Preis des Hauses und dem familiären Stand der Bauherren bzw. Hauskäufer. Grundsätzlich steht die Eigenheimzulage Paaren zu, die zusammen weniger als 140.000 Euro Netto-Einkommen in zwei Jahren haben. Alleinstehende dürfen dagegen nur 70.000 Euro in dem aktuellen und dem vorhergehenden Jahr verdient haben. Familien mit Kindern haben den Vorteil, dass sie auf diese Grundlage noch 30.000 Euro pro Kind aufschlagen dürfen, wenn die Partner verheiratet sind. Der maximale Betrag der Förderung ist auf 1.250 Euro pro Jahr bei einer Länge von 8 Jahren festgelegt. Die endgültige Höhe richtet sich aber auch nach dem Hausprojekt und den Kosten. In der Förderung gibt es dann noch sogenanntes Baukindergeld, das sich auf 800 Euro pro Jahr beläuft. Wie bei der Eigenheimzulage beträgt auch hier die maximale Förderungsdauer 8 Jahre.


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