Energieausweis informiert über energetischen Zustand eines Gebäudes
Alle Wohnhäuser benötigen seit Januar 2009 in Deutschland einen Energieausweis, wenn sie verkauft, neu vermietet oder verpachtet werden sollen. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Baudenkmäler. Hauseigentümer, die jedoch weder verkaufen noch vermieten möchten, müssen sich keinen Energiepass ausstellen lassen. Für Kaufinteressenten und künftige Mieter ergeben sich durch den Ausweis Vorteile. Denn sie können sich schon im Vorfeld über den energetischen Zustand des Hauses oder der Wohnung informieren und erhalten Aufschluss über die zu erwartenden Energiekosten. Die Immobilieneigentümer sind verpflichtet, potenziellen Mietern oder Käufern den Energieausweis vorzulegen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, müssen sie mit Bußgeldern in beträchtlicher Höhe rechnen.
Alle Energiepass sollen Modernisierungsempfehlungen geben, falls kostengünstige Modernisierungsmaßnahmen möglich sind. Auf der Grundlage dieser Empfehlungen erfahren Immobilienbesitzer, durch welche Maßnahmen sie die Energiebilanz ihres Hauses verbessern können. Die Modernisierungsempfehlungen gehören zum Energieausweis dazu und dienen vorrangig zur Orientierung der Eigentümer.
Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister oder andere qualifizierte Personen wie Energieberater, die die vom Gesetzgeber vorgeschrieben Voraussetzungen erfüllen, sind berechtigt, einen Energieausweis auszustellen.
Die Qualität derzeit erhältlicher Gebäudeenergieausweise ist unterschiedlich. So können Energieausweise entweder nach dem Energieverbrauch oder dem Energiebedarf eines Gebäudes erstellt werden. Zwischenzeitlich wurde das Gütesiegel der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) eingeführt. Einzig hochwertige Energieausweise, die den Anforderungen der dena entsprechen, bekommen auch das Gütesiegel. Damit ergibt sich für Verbraucher mehr Transparenz.