Energieberatung – Landesförderungen Hamburg
Die Fördermittel des Landes Hamburg werden durch die BSU (Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt) bereitgestellt und je nach Förderprogramm durch die BSU selbst, das ZEWU (Zentrum für Energie-, Wasser- und Umwelttechnik) der Handwerkskammer Hamburg oder durch die Innung Sanitär Heizung Klempner bewilligt und ausgezahlt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Energieberatung ist die Inanspruchnahme von Bundes- und Landesförderungen. Architekten und Ingenieure, die durch ihre Berufserfahrung und eine zusätzliche umfassende Fortbildung besonders qualifiziert sind, führen eine unabhängige Energieberatung unter ökologischen und ökonomischen Kriterien durch. Hierbei stehen die individuell persönlichen Bedürfnisse des Nutzers / Bewohners, die ökologische Nachhaltigkeit des Gesamtkonzeptes aber vor allem die wirtschaftliche Rentabilität im Vordergrund. Die Investitionskosten werden den Einsparungen gegenübergestellt – eine Amortisationsberechnung durchgeführt. Ein wichtiger Aspekt ist hierbei Förderungen des Bundes und der Länder möglichst optimal auszuschöpfen.
Die erfolgreiche energetische Sanierung hat folgende Gliederung: Schritt 1 – Energieberatung, Schritt 2 – Wärmeschutz, Schritt 3 – Anlagentechnik. Nach dieser Gliederung sind die Klimaschutzprogramme der FHH (Freie und Hansestadt Hamburg) strukturiert.
1. Klimaschutzprogramm „Hamburger Energiepass“
Antragsberechtigt sind Grundeigentümer, Erbbauberechtigte und Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Förderung ist vor Beginn der Energieberatung zu beantragen und wird bei Gebäuden mit 1-2 WE (Wohneinheiten) direkt ausgezahlt, bei vermieteten Wohngebäuden ab 3 WE als Bestandteil des Modernisierungs-Zuschusses.
Es werden nur Beratungen gefördert, die von Energiepassbüros durchgeführt wurden, die von der BSU lizenziert sind und auf der Energieberaterliste unter www.arbeitundklimaschutz.de/we_03_foerderung/we_03_foerderung_pdf/energiepass.pdf geführt werden.
Stufe 1: Beratungs-Check Etwa 2-stündige Beratung vor Ort zu typischen Einsparpotentialen und möglichen Umsetzungen von Maßnahmen. Die Beratungskosten betragen 180 € – die Förderhöhe 40% d.h. 72 €. Den Beratungs-Check erhält der Beratungsempfänger somit für 108 €.
Stufe 2: Hamburger Energiepass Ingenieurmäßige Analyse der energetischen Einsparpotentiale des Gebäudes. Entwicklung von Sanierungsempfehlungen und Berechnung der möglichen Energieeinsparung. Die Beratungskosten inkl. Beratungs-Check betragen gestaffelt nach der Anzahl der WE des Wohngebäudes 465 – 2.100 €. Bei gewerblich genutzen Gebäuden werden 70 m² als eine WE betrachtet. Die Beratungskosten für ein Einfamilienhaus betragen 465 € – die Förderhöhe 40% d.h. 186 €. Den Hamburger Energiepass erhält der Beratungsempfänger somit für 279 €.
2. Klimaschutzprogramm „Wärmeschutz im Gebäudebestand“
Antragsberechtigt sind Grundeigentümer, Erbbauberechtigte und Wohnungseigentümergemeinschaften. Voraussetzung ist die Erstellung eines Hamburger Energiepass. Gefördert werden
- Dämmung der Außenwand von außen (7,5€/m²) und als Kerndämmung (4€/m²)
- Dämmung von Dächern und obersten Geschossdecken (6€/m²)
- Dämmung von Kellerdecken oder –sohlen und Erd angrenzenden Grundflächen (4€/m²)
- Einbau von Wärmeschutzfenstern (15€/m²) in Verbindung mit Dämmung der Außenwand
Die Fördersätze werden verdoppelt, wenn die Maßnahmen inklusiv Heizkesselmodernisierung zu einer Senkung des Jahres-Heizenergiebedarfs um 50% führen. Innovative Wärmeschutz-Techniken wie z.B. VIP (Vakuum-Isolations-Paneele) oder Einbau von 3-Scheiben-Verglasung wird gesondert gefördert.
Der Zuschuss beträgt max. 35% der Gesamtkosten oder 125.000 € je Kalenderjahr.
3. Klimaschutzprogramm „Qualitätssicherung für Niedrigenergiehäuser“
Gefördert werden Neubauvorhaben, die mindestens den Niedrigenergiehaus-Anforderungen entsprechen. Dies trifft auf Gebäude zu, bei denen der auf die Wärme übertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust um mindestens 30% unter den Anforderungen der EnEV (Energie EinsparVerordnung) liegt. Förderungsgegenstand ist die Qualitätssicherung durch ein Ingenieurbüro. Der Beratungs- und Betreuungsaufwand beträgt mindestens 14 Stunden und wird mit 665 € für ein EFH (Einfamilienhaus), eine DHH (Doppelhaushälfte) oder ein RH (Reihenhaus) gefördert.
4. Klimaschutzprogramm „Bioenergie“
Förderungsberechtigt sind Handwerksbetriebe. Gefördert werden Anlagen zur energetischen Nutzung von Biomasse, die in Hamburg neu errichtet werden. Der Förderungsbescheid muss vorliegen, bevor mit den Maßnahmen begonnen wird.
Holzpellets-Heizanlagen bis 100 kW Die Förderhöhe beträgt 90 € / kW Nennwärmeleistung.
Biomasse-Verbrennungsanlagen bis 500 kW wie Holzpellets-Heizanlagen > 100 kW, Holzhackschnitzelfeuerungen oder Verbrennungsanlagen für andere biogene Brennstoffe Die Förderhöhe beträgt 90 € / kW Nennwärmeleistung oder max. 100.000 €. Pflanzenöl-BHKW (Blockheizkraftwerk) Die Förderhöhe beträgt 150 € / kW thermische Leistung oder max. 100.000 €.
Andere Bioenergieanlagen wie Biogas-Anlagen oder Umwandlungs- und Verteilanlagen für Biokraftstoffe oder biogen erzeugte Wärme Die Förderhöhe wird im Einzelfall festgelegt, beträgt aber max. 100.000 €.
5. Klimaschutzprogramm „Solarthermie“
Förderungsberechtigt sind Handwerksbetriebe. Gefördert wird die Installation von thermischen Solaranlagen in Hamburg. Solarkollektoranlagen Förderhöhe beträgt 160 € / m² Flachkollektor oder 180 € / m² Vakuumkollektor. Solarkollektoranlagen > 30 m² Aperturfläche Zusätzliche Förderung von 90 € / m² bei solarem Mindestertrag von 400 kWh / m².
Der unabhängige Energieberater hilft im Rahmen der Energieberatung bei der Erstellung eines Förderkonzeptes. Die Verfügbarkeit der Mittel sowie deren Bewilligung obliegen der jeweiligen Behörde. Dieser Artikel wurde im Okt. 2006 verfasst. Die aktuellen Förderbedingungen sind unter www.arbeitundklimaschutz.de abrufbar.