EU-Neuwagen: Das neue Auto preiswert einkaufen
Basis für das als EU-Neuwagen bezeichnete marktwirtschaftliche Phänomen ist der Europäische Binnenmarkt. Der gemeinsame Wirtschaftsraum der 15 alten Mitgliedsstaaten, dessen Grundlage der Vertrages der Europäischen Gemeinschaft (EGV) und das als Schengener Abkommen bekannte Einigungspapier ist, reduziert die Bedeutung nationaler Märkte in Europa und schafft einen gemeinsamen Wirtschaftsraum der Mitgliedsstaaten, um den freien Warenverkehr, den freien Dienstleistungs- und Personenverkehr sowie einen freien Kapitalmarkt innerhalb der EU sicherzustellen. Die Praxis der Angleichung für die Beitrittsländer ist zeitlich definiert.
Eigenschaften des Europäischen Marktes wirken sich positiv für den Verbraucher aus, nicht nur für den Kauf von Neuwagen, da Zollbarrieren abgeschafft, zu einer größeren Angebotspalette führen und damit eine höhere Konkurrenz und einen damit schärfere kundenfreundliche Preisgestaltung bewirken, was sich beim Einkaufen bemerkbar macht. Darüber hinaus ist es durch die Regelungen einfacher geworden, im europäischen Ausland zu arbeiten und zu wohnen.
Nachteilig wirkt sich allerdings aus, dass Unternehmen die für sie möglicherweise konkurrenzbedingte, ungünstigere Ertragssituation, die entsteht, wenn Produkte weniger Umsätze erzielen, dadurch kompensieren, dass Kostenstrukturen eine Straffung erfahren und Löhne und Gehälter dementsprechend niedriger werden. Dies muss auch beachtet werden, wenn man als Käufer den EU-Neuwagen einem Angebot bei einem deutschen Autohändler vorzieht.
Das Wesen des Marktes der EU Neuwagen ist, dass Verbraucher die innerhalb der EU vorhandenen Preisvorteile und -unterschiede für ihre Zwecke beim Kauf bzw. Reimport der EU-Wagen nutzen. Unterschiedliche Marktpreise resultieren beispielsweise daraus, dass sehr große Unterschiede des Lohnniveaus und der Kostenstrukturen in den Ländern zu verzeichnen sind. Südeuropäische Länder sind wirtschaftlich weniger stark als die West- und Nordeuropäischen Mitglieder der EU.
Darüber hinaus führen die zulässigen und voneinander abweichenden nationalen Besteuerungen von Neuwagen, in Dänemark wird auf ein neues Fahrzeug mehr als 170% Luxussteuer erhoben – zu einem extrem niedrigen Nettoangebotspreis des jeweiligen Händlers. Bezieht eine bundesdeutscher Verbraucher über einen dänischen Händler ein solches EU-Fahrzeug, dann entfällt dieser Steueranteil wegen der Steuergesetze und er muss das Fahrzeug lediglich in seinem Heimatland niedriger versteuern.
