Finanzielle Einbußen bei Berufsunfähigkeit vermeiden durch richtigen Versicherungsschutz

Pflichtversicherte, die nach dem zweiten Januar 1961 geboren wurden, haben keinen Anspruch auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Stattdessen gibt es von staatlicher Seite nur noch die zweistufige Erwerbsminderungsrente. Betroffene, die unabhängig vom zuvor ausgeübten Beruf noch drei bis sechs Stunden täglich arbeiten können, bekommen die halbe Rente. Denjenigen, die weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können, steht zwar der Höchstsatz zu. Der umfasst jedoch nur circa achtunddreißig Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Und das ist natürlich zu wenig, um den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten zu können.

Wer sich vor dem finanziellen Ruin im Falle einer Berufsunfähigkeit schützen möchte, muss sich privat versichern. Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung profitieren vor allem junge und gesunde Berufstätige, denn sie zahlen monatlich verhältnismäßig niedrige Beiträge. Wie hoch die Rente sein muss, lässt sich relativ einfach ermitteln. Dazu müssen alle Einkünfte, die noch bleiben, wenn eine Berufstätigkeit nicht mehr möglich ist, erfasst und vom bisherigen Nettoeinkommen subtrahiert werden. Der Betrag, der sich ergibt, stellt die Versorgungslücke dar, die überbrückt werden muss.

Zahlreiche Versicherungsgesellschaften bieten ihren Kunden einen Schutz bei Berufsunfähigkeit an. Allerdings sollten die Vertragskonditionen genau geprüft werden. Zu beachten ist beispielsweise, dass die Leistungen rückwirkend ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit gewährt werden und nicht erst bei Meldung der BU; denn die Meldungsfrist kann bis zu drei Monate betragen. Ein sehr wichtiges Kriterium ist der Verzicht auf abstrakte Verweisung. Ist dieser im Vertrag nicht enthalten, müssen Versicherte zunächst auf andere, zumutbare Tätigkeiten ausweichen. Hinzu kommen noch weitere wichtige Vertragsklauseln wie die Arztanordnungsklausel oder die Beitragsanpassungsklausel.


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