Gesetzeslage zum EU-Führerschein ohne MPU
Der EU-Führerschein hat seit seiner Einführung 1980 zahlreiche Änderungen erfahren. Nach der ersten, rosafarbenen Version mit einigen begleitenden, harmonisierenden Rechtsvorschriften, vor allem bezüglich der Anerkennung im grenzüberschreitenden Verkehr und der identischen formalen Gestaltung, kam es mit der Richtlinie von 1999 zu weitergehenden Vereinheitlichungen. So werden seither neben den Fahrerlaubnisklassen auch der prüfungsfreie Umtausch innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten (wie Polen oder Tschechien), gleiche Mindestanforderungen an theoretische sowie praktische Kenntnisse zu seiner Erlangung sowie ein identischer EU-Führerschein im Scheckkartenformat geregelt.
Mit der geplanten weiteren Harmonisierung 2012, welche dann die derzeit noch gültigen über 100 unterschiedlichen Varianten durch eine fälschungssichere, zeitlich befristete Form innerhalb aller EU-Mitgliedsstaaten ablösen wird, muss das ausstellende Land zudem im Heimatland nachfragen, ob dort ein EURO-Führerschein entzogen wurde. Bisher ist dies nicht der Fall, sodass für Personen, denen die Fahrerlaubnis in einem Mitgliedsstaat der EU entzogen wurde, zur Zeit die Möglichkeit besteht, in einem anderen Mitgliedsstaat eine Fahrerlaubnis neu zu beantragen.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes darf nämlich ein Mitgliedsstaat der EU einem von einem anderen ausgestellten EU-Führerschein die Anerkennung nicht verweigert werden, weil nach den ihm vorliegenden Informationen die Person zum Zeitpunkt der Ausstellung seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Mitgliedsstaates hatte, der den EU-Führerschein ausgestellt hat.
In der Praxis führt dies dazu, dass zum Beispiel eine Deutsche, gegen die wegen Trunkenheit am Steuer eine Führerscheinsperre verhängt wurde, womit eine Neuerteilung an das erfolgreiche Bestehen der medizinisch-psychologischen Untersuchung (kurz: MPU oder auch Idiotentest genannt) gebunden ist, im EU-Ausland diese MPU umgehen kann und dort einen EU-Führerschein ausgestellt bekommt, ohne dass sie nachteilige Auswirkungen auf eine Anerkennung der Gültigkeit des dort ausgestellten in Deutschland befürchten muss. Ein entsprechender "EU-Führerschein-Tourismus" in grenznahe Gebiete ist deshalb zum lukrativen Geschäft geworden.
