Hausratsversicherung

Egal ob eigene vier Wände oder Mietwohnung um die Einrichtung gegen Einbruch oder Vandalismus zu schützen braucht es eine Hausratversicherung. Diese ist in dem Pool der Immobilienversicherungen der wichtigste Schutz für alle Gegenstände die nicht fest mit dem Bauwerk verbunden sind. Die Hausratversicherung schützt folgende Gegenstände: Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände gegen folgende Schäden: Blitz, Einbruch, Explosion, Feuer, Hagelschäden, Leitungswasser, Sturm und Vandalismus.

Erweitert werden kann der Versicherungsschutz durch eine Deckungserweiterung. Häufige Deckungserweiterungen sind Schutz gegen Überspannungsschäden oder gegen Wasserschäden durch Aquarien oder Wasserbetten. Wer einen bestimmten zusätzlichen Schutz benötigt der sollte Ausschau nach Versicherungspaketen halten, die von vielen Versicherern angeboten werden und häufig deutlich günstiger sind als ein individuelles Angebot.

Um sich gegen Unterversicherung zu schützen sollte die Versicherungssumme der Hausratversicherung dem Neuwert aller in der Versicherung enthaltenen Gegenstände entsprechen. Das ist wichtig um im Schadensfall eine Wiederbeschaffung garantieren zu können. Denn sonst wird nur der prozentual versicherte Anteil von der Versicherung erstattet.

Nicht zur Hausratversicherung gehören alle fest mit dem Haus verbundenen Gegenstände wie Bad, Küche, Treppen oder WC. Diese werden in der Gebäudeversicherung abgesichert. Diese umfasst aber ebenfalls die Schadensbereiche Blitzschlag, Brand, Explosion, Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.


Dieser Fachartikel passt thematisch zu Blitzschutzversicherung, Feuerversicherung, Hausrat, Hausratsversicherungen, Schadensfall, Unterversicherung, Versicherung, Versicherungsschutz, Wasserschaden.
33 queries in 0,484 seconds
nach oben