Helfende Zusatzversicherungen

Bei wichtigen Versicherungen muss man eigentlich gar nicht großartig diskutieren, ob man sie benötigt oder nicht. Wer zum Beispiel keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, der handelt Sinne seiner finanziellen Existenz schon fast fahrlässig, insofern man einmal einer anderen Person einen Schaden, egal ob Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, zufügt. Denn in solchen Situationen haftet man mit seinem gesamten Besitz, was recht teuer für den Rest des Lebens werden kann.

Abgesehen von solch wirklich wichtigen Versicherungen wie auch der Berufsunfähigkeitsversicherung (insbesondere für Personen, die vor dem 01.01.1961 geboren sind) oder der Krankenversicherung gibt es sogenannte Zusatzversicherungen. Wie der Name schon verrät, sind sie zur zusätzlichen Absicherung bestimmt. Beispiele sind hier die private Arbeitslosigkeit Versicherung, Zahnzusatzversicherungen, Versicherungen zum Krankenhaustagegeld oder überhaupt Krankenzusatzversicherungen. Solche Versicherungen sind im wesentlich interessant für gesetzlich versicherte Personen, da man hingegen in der Privaten Krankenversicherung diese Dinge oftmals mit absichern lassen kann. Zusatzversicherungen entstanden in den letzten Jahren, seitdem die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ihren Leistungsumfang einschränkten bzw. kürzten. Dazu muss man aber auch wissen, dass den GKVen die Leistungen vom Gesetzgeber direkt vorgeschrieben werden, weshalb sie auch weniger Spielraum bei der Leistungsausgestaltung haben. Das ist auch der Grund, weshalb zu rund 95 Prozent die Kassenleistungen identisch sind, egal in welcher GKV man versichert ist.

Ein weiteres Beispiel solcher Zusatzversicherungen sind die Sterbegeldversicherungen. Der Gesetzgeber hatte einst beschlossen, dass die gesetzlichen Krankenkassen seit dem 01.01.2004 kein Sterbegeld mehr an die Hinterbliebenen des verstorbenen gesetzlich versicherten Mitglieds zahlen dürfen bzw. brauchen. Jedoch werden Bestattungen auch nicht gerade günstiger, denn dieses Sterbegeld war auch wirklich dafür gedacht, einen Zuschuss zu den Bestattungskosten zu erhalten. Im Normalfall werden hingegen privatversicherte Personen keine Sterbegeldversicherung benötigen, da sich solche Leistungen bei deren Krankenversicherungen mit integrieren lassen.


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