Himmelslaternen – der nicht ganz ungefährliche Partyspaß

Bei sommerlichen Partys oder auch auf Hochzeiten sind die so genannten Himmels- oder Skylaternen ein echtes optisches Highlight. Die Leuchtobjekte bestehen aus eine Baumwollkerze und einer umgebenden Papierhülle. Wenn die Baumwollkerze entzündet wird, erhitzt sich die Luft in der Hülle derartig, dass die Skylaterne senkrecht in den Himmel hinaufsteigt und dort längere Zeit – circa fünf bis zwanzig Minuten – in großer Höhe leuchtet.

Einige Himmelslaternen können bis zu fünfhundert Meter hoch steigen. Wenn die Kerze ausgebrannt ist, fällt die Laterne wieder auf die Erde nieder und kann entsorgt werden. Natürlich sorgen die Miniatur-Heißluftballons am dunklen Sommerhimmel für ein besonderes Flair und viel Romantik. Doch die nächtliche Illumination hat auch ihre Schattenseiten.

Bei Wind können die kleinen Laternen abdriften und auf Häuserdächern oder trockenen Bäumen zum Brandrisiko werden. In der Vergangenheit kam es bereits zu Schäden, die durch Himmelslaternen verursacht wurden. Das Problem besteht insbesondere darin, dass man keinen Einfluss mehr auf die kleinen Ballons hat, sobald sie in die Luft hinauf gestiegen sind. Vor allem bei stärkerem Wind und bei lang anhaltender Trockenheit werden die ansonsten harmlosen Skylaternen zu potenziellen Brandsätzen. Grund genug für die Behörden einiger Bundesländer, zum Beispiel Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen- Anhalt oder Niedersachsen, die Beleuchtungskörper vom Himmel zu verbannen und ihr Steigenlassen zu verbieten. Zuwiderhandlungen werden teilweise mit empfindlichen Geldbußen geahndet.


    Dieser Fachartikel passt thematisch zu Brandrisiko, Illumination, Leuchtobjekte, Skylaternen, Steigenlassen von Himmelslaternen.
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