Kredite für Existenzgründer
Existenzgründer verfügen in den seltensten Fällen über Hundert Prozent des nötigen Eigenkapitals, daher entwickelten der Bund, die Länder und die EU Förderprogramme, die dem Existenzgründer zu gute kommen. Eine Form dieser zugesicherten Unterstützung ist die Vergabe von Darlehen an Existenzgründer. Diese zeichnen sich durch einen geringeren Zinssatz und einer längeren Laufzeit aus. Ebenfalls ist es möglich, als Existenzgründer anfangs eine rückzahlungsfreie Zeitspanne zu erhalten, in der keine Tilgung erfolgt.
Angehende Gründer, die einen entsprechenden Kredit für Existenzgründer in Erwägung ziehen, müssen diesen bei Ihrer Hausbank vor Beginn der Existenzgründung beantragen. Die Bank seines Vertrauens prüft aufgrund seiner Angaben neben der Bonität des Kunden noch seine Fähigkeiten und ob die Chance besteht, mit der angestrebten Geschäftsidee eine Vollexistenz aufzubauen. Der Zinssatz des Existenzgründer-Kredites wird von der Bank nicht pauschal festgelegt, sondern richtet sich nach dem vorhandenen Eigenkapital und den Sicherheiten, die der Kunde mit seinem Unternehmen einbringt. Anhand dieser Informationen wird der Kunde in eine Risikoklasse eingestuft und je geringer das Risiko der Bank erscheint, desto niedriger wird auch der Zinssatz vereinbart.
Unabhängig vom Förderprogramm bieten die meisten Banken einen hauseigenen Kredit für Existenzgründer an. Bei diesen liegt der Zinssatz um einige Prozentpunkte niedriger als bei den üblichen Krediten.
Zahlreiche Direktbanken werben im Internet mit der Vergabe von Krediten für Existenzgründer mit einem sehr niedrigen Zinssatz. Einige von ihnen verzichten sogar auf die Bonitätsprüfung oder versprechen die Vergabe eines Kredites mit negativer Schufa Auskunft. Ein Vergleich aller Kreditanbieter für Existenzgründer sollte in jedem Fall sehr sorgfältig vorgenommen werden.
