Mit Selbstbräunern richtig umgehen

Wer in den Herbst- und Wintermonaten seine bleiche Haut mit einem Hauch von Urlaubsbräune versehen möchte, kann zur Bräunungscreme aus der Tube greifen. Bei den meisten Menschen erzielen Selbstbräuner zufrieden stellende Ergebnisse. Jedoch ist einiges im Umgang mit der Kunstbräune zu beachten.

Zunächst einmal sollte man wissen, dass die Produkte, die mittlerweile schon von sehr vielen Kosmetikherstellern angeboten werden, nur begrenzt haltbar sind. Sind die Lotionen oder das Spray einmal geöffnet, sollten sie innerhalb eines halben Jahres verbraucht werden. Man sollte es außerdem vermeiden, die Mittel der prallen Sonne auszusetzen. Denn dadurch zerfällt der Wirkstoff DHA bzw. Dihydroxyaceton, der in den meisten Selbstbräunern enthalten ist, rasch und setzt dabei geringe Mengen an Formaldehyd frei. Ein Indiz dafür, dass die bräunende Creme verdorben ist, ist ihr stechender Geruch. Im Zweifelsfall ist es besser, den Selbstbräuner zu entsorgen und durch ein neues Produkt zu ersetzen.

Unabhängige Verbrauchertests haben übrigens gezeigt, dass die teuren Markenwaren nicht immer die besseren sind. Testsieger bei „Ökotest“ war beispielsweise eines der preiswertesten Mittel. Gut zu wissen ist auch, dass Bräunungscremes beim Sonnenbaden keinen Sonnenschutz bieten, denn sie färben lediglich die oberste Hautschicht ein. Darum ist es auch notwendig, spätestens nach drei bis fünf Tagen nachzucremen, um die Teintfärbung aufrechtzuerhalten.


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