Nach Riester soll nun auch die Rürup Rente erfolgreich werden

Die Riester Rente hat sich inzwischen bei der Bevölkerung in Deutschland durchgesetzt. Nach dem Wegfall der Steuerfreiheit bei Lebensversicherungen fehlte der Branche ein wichtiges Argument für diese Art der Altersvorsorge. Bei der Riester Rente und der dazugehörenden staatlichen Förderung sind genügend Argumente vorhanden um dieses Produkt erfolgreich zu machen.

Ganz anders war es mit der Rürup Rente. Diese wurde speziell für Selbstständige erschaffen, die ja keine staatlichen Förderungen über die Riester Rente erhalten. Bei der Rürup Rente werden die Beiträge, die der Selbstständige für seine Altersvorsorge bezahlt, schrittweise immer stärker von der Steuer freigestellt bis er im Jahr 2025 keine Steuern mehr auf seine Beiträge zur Altersversorgung bezahlen muss. Durch die nachgelagerte Besteuerung wird die Rente schrittweise auch immer stärker besteuert. Ab dem Jahr 2040 dann zu 100 Prozent.
Verheiratete Selbstständige konnten bislang jährlich bis zu 40.000 Euro in einen Rürup Vertrag anlegen, 62 Prozent davon konnten beim Finanzant steuerlich geltend gemacht werden.

Durch einen Fehler im  Alterseinkünftegesetz war die die Rürup Rente für Selbstständige allerdings kaum interessant. Durch die Krankenversicherung und Lebensversicherungen hatte der Selbstständige schon eine gewisse Höhe erreicht und  konnte deshalb durch die Günstigerprüfung des Finanzamts oft wenig oder nichts mehr bei der Rürup Rente steuerlich geltend machen.

Der Gesetzgeber hat nun diesen Nachteil ausgeräumt und Selbstständige können nun die Beiträge zur Rürup Rente rückwirkend zum 1.1.2006 gegenüber dem Finanzamt geltend machen und  dies zusätzlich zum alten Freibetrag von 5069,– Euro. Mit dieser Änderung wird die Rürup Rente bzw. Basisrente für Selbstständige wesentlich attraktiver.

Man sollte allerdings nicht vergessen, dass auch die Rürup Rente einige Beschränkungen aufweist. Sie kann nicht beliehen, vererbt oder verkauft werden. Sie kann ab dem 60. Lebensjahr nur in einer lebenslangen Rente ausbezahlt werden und ist nicht kapitalisierbar. Möglich ist einen Einbau von einer Hinterbliebenenrente für Kinder oder Ehefrau.


Dieser Fachartikel passt thematisch zu Alterseinkünfte, Altersversorgung, Altersvorsorge, Basisrente, Lebensversicherung, Rürup Rente, Rente, Rentenbeiträge, Riester Rente, Selbständige.
31 queries in 0,345 seconds
nach oben