Private Krankenversicherung bei Vorerkrankungen
Mitte des Jahres wurde der Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung durch den Gesetzgeber stark eingeschränkt. Nur wer als Angestellter mindestens 3 Jahre über der Beitragbemessungsgrenze verdient hat kann in die PKV wechseln. Für viele Personengruppen ist der Wechsel weiterhin möglich und interessant. Zumindest theoretisch.
Theoretisch deswegen, weil der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für viele Menschen aufgrund einer Vorerkrankung gar nicht möglich ist bzw. der Versicherungsantrag von der Versicherung abgelehnt wird.
Dies ist nämlich der Hauptunterschied zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Privaten. Die gesetzlichen Kassen sind dazu verpflichtet, jeden der die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt zu versichern. Die privaten Krankenversicherung müssen im Sinn der Versichertengemeinschaft die Risiken neuer Kunden sehr genau prüfen, um ihre Kosten im Rahmen zu halten. Deswegen müssen beim Abschluss einer privaten Vertrages oft sehr umfangreiche Gesundheitsfragen beantwortet werden. Hier wird nach Arztbesuchen und Krankheiten gefragt, die bis zu 10 Jahre zurück liegen. Aufgrund dieser Angaben prüft der Versicherer dann, ob der Antrag angenommen wird. Es gibt 4 Möglichkeiten wie sich die Versicherung entscheiden kann:
1. der Antrag wird ohne Einschränkungen angenommen
2. der Antrag wird mit einem Aufpreis angenommen
3. der Antrag wird angenommen, einzelne Krankheiten werden von der Leistung ausgeschlossen
4. der Antrag wird abgelehnt
Bei der Antragsprüfung verhalten sich die Versicherungen zunehmend restriktiv. So ist z.B. eine schon 5 Jahre zurückliegende Psychotherapie für fast alle Versicherungen ein Ablehnungsgrund (siehe auch hier: Forum private Krankenversicherung). Auch wenn der Grund dafür schon längst beseitigt wurde bzw. die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist. Eine private Absicherung mit bestehenden Vorerkrankungen ist fast immer problematisch. Dies gilt auch für private Zusatzversicherungen. Ausnahme sind private Zahnzusatzversicherung bei denen teilweise nur nach fehlenden Zähnen gefragt wird.
Wichtig ist eine Antragsablehnung zu vermeiden. Wurde ein Antrag einmal abgelehnt, lehnen andere Versicherungen meistens auch eine Versicherung ab. Bei Vorerkrankungen empfiehlt es sich zusammen mit einem erfahrenen Vermittler eine unverbindliche Voranfrage bei dem gewünschten Unternehmen zu stellen. Hierbei wird die Versicherung anonym gefragt, ob sie den Antrag annehmen wird. Ist die Antwort positiv, kann der eigentliche Antrag eingereicht werden. Man vermeidet dadurch unliebsame Ablehnungen.
Weitere Informationen zur Zusatzversicherung mit Vorerkrankung finden Sie hier.