Rentengarantiezeit – gute Extraleistung für Angehörige

Grundsätzlich sind die Policen aus den Bereichen der Rentenversicherung oder der Lebensversicherung ein guter Ansatz, um sich als Berufstätiger rundum so gut wie möglich abzusichern. Mit dem Ansatz der Rentengarantiezeit kann aber aus jeder Lebensversicherung quasi im Handumdrehen zusätzlich ein finanzieller Rettungsanker für Angehörige der oder des Versicherten entstehen. Wie der Name es erkennen lässt, handelt es sich bei der Rentengarantiezeit um eine vertraglich festgelegte Zeitspanne.

Innerhalb dieser Frist wird eine Rente auch dann weiter ausgezahlt, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt. In den meisten Fällen liegt die Rentengarantiezeit zwischen etwa fünf und 20 Jahren. Anders als bei der normalen Risikolebensversicherung, bei der im Todesfall eine festgelegte Summe ausgezahlt wird, richten sich bei der Lebensversicherung mit Rentengarantiezeit die weiterhin zu zahlenden Leistungen der Versicherungsgesellschaft danach, welcher Zeitraum der Rentengarantiezeit bereits verstrichen ist.

Wurde so beispielsweise ein Rahmen von 15 Jahren abgesteckt für die Rentengarantiezeit und der Versicherte verstirbt bereits fünf Jahre nach Start der Rentenleistungen, besteht für die Hinterbliebenen für weitere zehn Jahre Anspruch auf Rentenleistungen. Im Einzelfall können die Angehörigen die Auszahlung der Leistungen aus der Rentengarantiezeit auch in eine einmalige Kapitalabfindung umwandeln, um direkt die Gesamtsumme zu erhalten. So kann vor allem für Familien mit finanziellen Belastungen dank der Rentengarantiezeit aus der eigentlichen Altersvorsorge ein sinnvoller Hinterbliebenenschutz werden.


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