Rücklagen zur PKV
Anbieter privater Krankenversicherungen sind gesetzlich dazu verpflichtet so genannte Rücklagen zu bilden. Diese Rücklagen werden aus den Versicherungsprämien (Beiträgen) junger Versicherungsnehmer gebildet. Sie dienen dazu, die Krankenkosten älterer Versicherungsnehmer zu decken – denn mit zunehmendem Alter steigen die Krankenkosten drastisch an. Würden die Alterungsrückstellungen nicht gebildet werden, dann müssten ältere Versicherungsnehmer extrem hohe Prämien entrichten – und das wäre in den meisten Fällen überhaupt nicht möglich.
Neben den gesetzlichen vorgeschriebenen Rückstellungen in der privaten Krankenversicherung gibt es noch eine zweite Art von Rückstellungen. Diese werden von immer mehr Versicherungsunternehmen angeboten. Versicherungsnehmer können sich damit einverstanden erklären, einen höheren Versicherungsbeitrag zu entrichten. Aus dem Aufschlag auf den üblichen Beitrag wird eine Rückstellung gebildet, welche zur Beitragssenkung im Alter dienen soll – somit besteht für die Versicherungsnehmer die Möglichkeit ihre späteren Beiträge etwas zu senken.
Diese Möglichkeit der Beitragszahlung wird immer häufiger beworben. Allerdings sollten sich die Versicherungsnehmer genau überlegen, ob sie sich darauf einlassen möchten. Denn oftmals ist nur im Kleingedruckten der Verträge ersichtlich, dass kein Rückerstattungsanspruch auf diese zusätzlichen Rückstellungen besteht. In anderen Worten: wechselt man die Versicherung, dann hat man keinen Anspruch darauf, die zusätzlich eingezahlte Prämie rückerstattet zu bekommen – das Geld ist also futsch.
Möchte man entsprechende Vorsorgemaßnahmen treffen, dann ist es ratsam das Geld auf eine andere Art und Weise zu investieren – also in typische Geldanlagen zu investieren. Denn somit steht einem im Alter zusätzliches Kapital zur Verfügung, welches nicht nur für die Prämien der Krankenversicherung verwendet werden kann. Außerdem spricht für die private Geldanlage die Tatsache, dass man eine deutlich bessere Rendite erzielen kann.