Schausteller – Schaustellergewerbe

Spricht man von „Fahrendem Volk“, so meint man damit die zahlreichen Schausteller, die auf Jahrmärkten und Volksfesten sich oder ihre Waren darstellen. Dabei wird meist vergessen, dass es sich schon seit langem um Betriebe handelt, die mit gleich gelagerten Erfordernissen umzugehen haben wie ortsansässige Unternehmen. Der Begriff Schaustellerbetrieb ist entsprechend der Gewerbeordnung vom 01.01.2002 so definiert, dass ein Schaustellerbetrieb hinsichtlich Gestaltung und äußerer Aufmachung als volksfesttypisch erkannt werden kann. Darüber hinaus sind ständig wechselnde Einsatzorte wie Jahrmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen Standort der Fahr- und Verkaufsgeschäfte, Zeltgaststätten, Imbiss- und Ausschankbetriebe, Schau-, Belustigungs-, Schieß- und Ausspielungsgeschäfte.

Die technisch anspruchsvollen Fahrgeschäfte haben ihren Preis, so dass der Schausteller mit dem Erwerb eines solchen ein relativ hohes finanzielles Risiko eingeht. Um den erforderlichen Umsatz damit zu erzielen, hat er ungefähr 120 Saisontage zur Verfügung. Hinzu kommen die so genannten Rüsttage, welche für Transport sowie Auf- und Abbau benötigt werden. Durchschnittlich werden circa 18 Veranstaltungen jährlich beschickt, vom Frühjahr an bis hin zu den Weihnachtsmärkten. Dies ist seit Jahren eine Möglichkeit, die Winterpause finanziell zu überbrücken, denn die ständig steigenden Betriebskosten machen zusätzliche Einkünfte erforderlich. Das revidierte Konsumverhalten der Besucher erschwert die Situation zusätzlich.

Die im Schaustellergewerbe vertretenden Betriebe sind mehrheitlich Familienunternehmen, welche ebenso wie ortsansässige Firmen nach wirtschaftlichen Erwägungen ihren Betrieb führen. Doch sie haben mit einer Vielzahl weiterer Aufgaben zu kämpfen, denn bereits die Bewerbung um einen Standplatz erfordert kaufmännisches Denken. Für die Dauer der Saison ist die Beschäftigung zusätzlicher Arbeitskräfte meist unumgänglich, jedoch natürlich auch mit weiteren Kosten verbunden. Genaues Rechnen ist auch dann gefragt, wenn neben den offen erkennbaren Aufwendungen für Anschaffung und Wartung des Fuhrparks, für Wareneinsatz und Geschäftsausstattung solche einkalkuliert werden müssen, die durch Gebühren für Stand, Anschluss und Verbrauch sowie Genehmigungen und Transport entstehen.

Doch auch der Alltag im privaten und familiären Bereich verlangt den Schaustellern einiges ab. Einerseits mangelt es dem Nachwuchs aufgrund des ständig härter werdenden Wettbewerbs an Motivation zur Übernahme des Familienbetriebes, andererseits ist die Altersabsicherung häufig absolut unzureichend. Das Ausüben einer Nebenerwerbstätigkeit hilft, die größten Lücken zu schließen.


Dieser Fachartikel passt thematisch zu Fahrgeschäfte, Jahrmarkt, Marktkaufleute, Schausteller, Schaustellerbetrieb, Schaustellerbetriebe, Schaustellergewerbe, Volksfest.
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