Schutzkleidung schützt Arbeitnehmer vor Einwirkungen unterschiedlicher Art
Einen besonderen Stellenwert im Bereich der Arbeitskleidung nimmt die Schutzkleidung ein. Sie hat die Funktion, Angehöriger verschiedener Berufsgruppen vor schädigenden Einwirkungen während ihrer Tätigkeit zu schützen. Wichtige Bestandteile einer Schutzkleidung sind beispielsweise Arbeitshandschuhe, Gehörschutz, Helme sowie Schutzbrillen oder Schutzmasken. Die Arbeitskleidung kann entweder mehrfach oder nur einmalig getragen werden. Kommt es zum Beispiel zur Kontamination der Schutzkleidung mit Gefahrstoffen, müssen diese Kleidungsstücke entsorgt werden. Solche Schutzbekleidung wird als Einwegkleidung bezeichnet. Doch nicht nur Arbeitnehmer werden durch das Tragen bestimmter Kleidung geschützt, sondern oft auch die Arbeitsumgebung. Denn auch vom Beschäftigten können Hautpartikel, Haare oder Textilfasern in die Umgebung gelangen und dort Schäden verursachen. Um dies zu verhindern, wird spezielle Reinraumkleidung getragen. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um Schutzkleidung im eigentlichen Sinne. Ebenso wenig wie dies bei Berufskleidung in Form von Amtstrachten oder Uniformen der Fall ist. Denn diese Kleidung übt keine Schutzfunktion aus, sondern dient vorwiegend der Erkennbarkeit bestimmter Berufsgruppen. Schutzbekleidung hat zahlreiche Anforderungen zu erfüllen. Sie wird unterschieden in einfache Schutzbekleidung der Kategorie I sowie Kleidung der Kategorien II und III. Schutzkleidung der Kategorie III umfasst solche Bekleidung, die den Beschäftigten vor Lebensgefahr bzw. großer Gesundheitsgefahr schützen soll. Arbeitsschutzkleidung kann vor mechanischen, elektrischen oder chemischen Einwirkungen schützen, darüber hinaus vor Hitze, Kälte, Strahlung oder Krankheitserregern. Die Schutzfunktion spielt bei der Arbeitsschutzbekleidung und der Arbeitssicherheit eine wesentliche Rolle, doch kommt es auch auf den Tragekomfort an. Denn die Kleidung darf den Arbeitnehmer nicht bei seiner Tätigkeit behindern.