Staatliche Förderungen bei Fondssparen und Bausparen

Unter Vermögenswirksamen Leistungen versteht man Zuschüsse vom Arbeitgeber sowie vom Staat auf bestimmte Sparformen. Derzeit gefördert werden Fondssparen und Bausparen. Dabei werden bis zu 40 Euro monatlich vom Arbeitgeber vom Ihrem Bruttolohn abgezogen und direkt auf die von Ihnen gewählte Sparform überwiesen. Wollen Sie mehr als diesen Betrag monatlich ansparen, legen Sie einfach die restliche Summe drauf und lassen alles zusammen direkt vom Arbeitgeber überweisen.

Ob auch in Ihrem Unternehmen Vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden, erfragen Sie am besten in der Buchhaltung oder direkt beim Chef. Zusätzlich zu den Zahlungen Ihres Arbeitgebers. Bei den geförderten Sparformen – Fondssparen und Bausparen – gibt es neben der Nutzung dieser Vermögenswirksamen Leistungen die Möglichkeit, staatliche Förderung in Höhe von Arbeitnehmer-Sparzulage oder Wohnungsbauprämie in Anspruch zu nehmen. Dazu muss der entsprechende Vertrag sechs Jahre lang bespart werden und danach noch ein weiteres Jahr ohne weitere Einzahlungen ruhen. Am Ende jedes Jahres muss die Sparzulage beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Nach Ablauf dieser sieben Jahre bekommen Sie dann vom Staat Ihre Sparzulage für den gesamten Zeitraum direkt auf  das Anlagekonto überwiesen.

Beim Fondssparen erhält der Anleger dabei bis zu 18% Arbeitnehmer-Sparzulage für Beträge von maximal bis zu 400,- Euro pro Jahr, also 72,- Euro. Bausparen hingegen wird bis zu einer jährlichen Summe von 512,- Euro mit einer Wohnungsbauprämie von 8,8% gefördert und darüber hinaus können Sie als zweite Förderung eine Zulage von 9% auf bis zu 470,- Euro im Jahr im Rahmen der Arbeitnehmersparzulage beantragen. Die Nutzung beider Förderungen ergibt für Alleinstehende einen jährlichen Zuschuss von bis zu 87,36 Euro und für Verheiratete das Doppelte, also 174,72 Euro. Über 7 Jahre gesehen ergeben sich so beim Bausparen staatliche Zuschüsse von bis zu 611,52 Euro für Alleinstehende und bis zu 1.223.04 Euro für Verheiratete. Beim Fondssparen kann im gleichen Zeitraum mit einer staatlichen Förderung von bis zu 504,- Euro pro Person gerechnet werden.


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