Staatliche Umweltprämie nutzen und beim Neuwagenkauf Geld sparen
Inzwischen hat es sich herumgesprochen, dass der Staat den Neuwagenkauf mit einer so genannten Umweltprämie bezuschusst. Um in den Genuss dieser, gern auch als Abwrackprämie bezeichneten, Zuwendung zu kommen, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt werden.
Bei dem Neufahrzeug muss es sich um einen PKW handeln, der die Anforderungen der Emissionsvorschrift Euro 4 erfüllt. Kauf und Zulassung haben zwischen dem 14.01. bis zum 31.12.2009 zu erfolgen. Auch der Erwerb eines Jahreswagens ist möglich, dieser darf jedoch nur längstens ein Jahr auf einen Kfz-Hersteller, dessen Werksangehörige, Autohändler oder Autobanken zugelassen sein. Die Abwrackprämie gibt es nur, wenn das bisherige Altfahrzeug, das mindestens neun Jahre alt sein muss, auch verschrottet wird und für die Dauer von wenigstens einem Jahr auf den Antragsteller zugelassen war.
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind neben dem Antrag auf die Umweltprämie zahlreiche Nachweise einzureichen. Dazu gehören der Nachweis über die Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs sowie der Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs, außerdem der Nachweis über die Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller in Form von Kopien des Fahrzeugscheins und Fahrzeugbriefs sowie Rechnungs- oder Leasingvertragskopien für den Kauf des neuen PKW. Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller ist zusätzlich noch die Bescheinigung des Kfz-Herstellers notwendig, dass das Auto zum Kaufzeitpunkt auf einen Werksangehörigen zugelassen war.
Es besteht keinerlei Rechtsanspruch auf Gewährung der Umweltprämie. Ausgezahlt wird nach dem Windhundverfahren, das heißt nach der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge im BAFA. Schnell zu reagieren, lohnt sich. Denn es stehen insgesamt nur Finanzmittel in Höhe von 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung.