Steuerreform: Das Kabinett beschließt Eckpunkte
Um die Wettbewerbesbedingungen für deutsche Unternehmen zu verbessern, hat das Bundeskabinett die Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform 2008 in einer Sitzung in Berlin beschlossen.
Zum einen sollen die bisherige Gewerbesteuer und die Körperschaftsteuer durch eine kommunale Unternehmenssteuer ersetzt werden. Die Bemessungsgrundlage soll für beide Steuerarten gleich sein und somit für die Unternehmen und Firmen eine vereinfachte Anfertigung der Steuererklärung ermöglichen. Der Bürokratieabbau soll so einen weiteren Schub bekommen und die Unternehmen animieren, weiter am Standort Deutschland festzuhalten. Außerdem soll die Gesamtsteuerbelastung der Körperschaften wie z.B. der GmbH ab 2008 von derzeit 38,65 % auf unter 30 % sinken. Damit können die Unternehmen Steuern sparen. Die Personenunternehmen sollen im Zuge dieser Gesetzesneuerungen ebenfalls durch Steuerbegünstigungen profitieren, in wieweit diese Vergünstigungen erfolgen, bleibt noch abzuwarten.
Um der Steuerhinterziehung im Bereich der Kapitaleinkünfte einen Riegel vor zu Schieben. Soll auf Kapitalerträge eine Abgeltungssteuer eingeführt werden, die direkt von den Banken einbehalten wird und sofort an das zuständige Finanzamt weitergeleitet wird. Dies wäre auch eine Vereinfachung für die Steuerbürger beim Erstellen der privaten Einkommenssteuererklärung, denn diese Kapitalerträge wären durch den Abzug der pauschalen Steuer nicht mehr bei der Steuererklärung anzugeben.
Im Bereich der Erbschaftsteuer soll die Unternehmensnachfolge durch eine steuerliche Privilegierung erleichtert werden. In wie weit dieses Erleichterung erfolgt, wird im laufe der nächsten Wochen in einzelnen Sitzungen besprochen.
Ab dem Veranlagungsjahr 2006 sind bereits einige Gesetzesänderungen in Kraft getreten, wie z.B. die Kürzung der Pendlerpauschale, ab dem Jahr 2006 sind die Fahrtkosten zu einer geregelten Arbeitsstätte nur noch ab dem 21 km abzugsfähig. Was zur Folge hat, dass ein Großteil der Pendler ihre Fahrtkosten zur Ausübung der Erwerbstätigkeit nicht mehr Steuer mindernd in dem Lohnsteuerjahresausgleich ansetzen können und das Erstellen der Einkommenssteuererklärung keine Steuererstattung mehr mit sich bringt, diese Regelung könnte vor allem für Lohnsteuerhilfevereine schlimme Auswirkungen mit sich ziehen, weil bei einem Grossteil der Kunden, dass Erstellen einer Einkommenssteuererklärung keinen Vorteil für den Steuerpflichtigen mehr bringt. Der Lohnsteuerhilfeverein wird dann ernsthafte Probleme bekommen, seinen Kundenstamm halten zu können. Für Steuerberater die durch Ihre besondere Qualifikation eine hohe Fachkompetenz besitzen, kann sich diese Gesetzesänderung sicherlich positiv auswirken, denn Sie können Sie dann noch mehr um Ihre Firmenkunden kümmern. Was mit Sicherheit die Beratungsleistung verbessern wird.
Um einen kompetenten Steuerberater zu finden gibt der Steuerbürger in einer Suchmaschine am einfachsten den Ort mit Zusatz Steuerberater (z.B. Steuerberater Künzelsau oder Steuerberatung Heilbronn) ein und schon bekommt er einen passenden Steuerexperten.
