Unfallversicherung: Jederzeit gegen Unfall versichert
Kann eine Unfallversicherung auch den rüstigen Rentner versichern? Diese Frage wird angesichts der biologisch gestiegenen Lebenserwartung eminent – und das nicht nur für die Versicherungsstatistik. Unterm Stichwort Seniorenarbeit in Zeiten der Globalisierung, dem Heraufsetzen des Rentenalters und den gesetzlichen Begünstigungsklauseln für die Einstellung über 50jähriger gewinnt auch die Unfallversicherung für Versicherungsnehmer fortgeschrittenen Alters an Bedeutung. Denn je später man beispielsweise an den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung denkt, desto schwerer gestaltet sich die vertragliche Aufnahmehürde eines Gesundheitschecks. Eine Unfallversicherung kann hier zur Option für den gesetzten Arbeitnehmer werden, der das Risiko des unangenehmen Echos eines Unfalls zu vermindern sucht.
Sicherlich ist das Spektrum eines Unfalls für den herangereiften Mittfünfziger vielschichtiger als das eines Jungspundes, denn auch die Biologie des Menschen ist nicht altersresistent. So kann der Knackser beim Aufstehen aus dem Fernsehsessel schon mal zur schwerwiegenden Gelenkstauchung führen und das Definitionslexikon eines Unfalls herbeizitieren. Festgelegt wird diese Begriffspanne vom jeweiligen Anbieter einer Unfallversicherung, daher empfiehlt es sich die definitorische Weite des Unfallbegriffes vor dem Vertragsabschluss einer genauen Prüfung zu unterziehen. Zudem gilt für Senioren wie Junioren, die Versicherungsgrundsumme den individuellen Gegebenheiten anzupassen. Denn mit wachsendem Alter steigt auch das Bedürfnis auf eine möglichst angemessene Unfallrente – der tatsächliche Bedarfsfall hingegen nimmt keine Rücksicht auf das Alter seines Unfallopfers.