Varianten der Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Anwalt und die Gerichtskosten. Es gibt verschiedene Arten der Rechtsschutzversicherung. Diese sind folgende:

  1. Allgemeiner Vertragsrechtsschutz, der ihren Kunden Schutz bei Vertragsangelegenheiten sichert. Diese Kategorie umfasst folgende Leistungen: der Eigentumsrechtsschutz, der Beratungsrechtsschutz,der Versicherungsrechtsschutz, der Gründstücks-und Miet-Rechtsschutz, der Steuer-Rechtsschutz und der Schadenersatz-Rechtsschutz.
  2. Arbeitsrechtsschutz, der ihren Kunden Schutz gewährleistet, wenn  sie gerichtlich Streit klären möchten. Diese Kategorie besteht aus folgenden Unterkategorien: der Straf-Rechtsschutz und der Sozialgerichts-Rechtsschutz.
  3. Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht  garantiert Schutz ihren Kunden, wenn sie Streitigkeiten aus Darlehens-, Kauf-, Reise-, Versicherungs- oder Reparaturverträgen vor Gericht bringen möchten.
  4. Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten garantiert Schutz, wenn die versicherte Person Widerspruch gegen eine Entscheidung des Finanzamtes bei der Lohn-, Erbschafts- und Einkommenssteuer einlegen will oder wenn sie Streit mit öffentlichen Einrichtungen klären will. (wegen der Wasser-, Gas- oder Stromrechnung).
  5. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz bietet ihren Kunden Beratungsschutz im Erb- und Familienrecht.

Kündigung

Die Kündigung des Vertrages kann man zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. zum Ende des Versicherungsjahres durchführen. Wenn keine zeitliche Unterbrechung des Versicherungsschutzes zwischen Vorversicherer und Anschlussversicherer ist, wird dem Versicherten die dreimonatige Wartezeit angerechnet. Das heißt: Der Versicherungsschutz tritt sofort im Schadensfall. Im Falle einer Unterbrechung oder beim Abschluss eines neuen Vertrages muss der Versicherte eine Wartezeit von drei Monaten einhalten, während er beim Schadensfall keinen Rechtsschutz hat.

Weil es viele Versicherungsgesellschaften mit verschiedenen Leistungsangeboten sind, ist es ratsam vor dem Abschluss des Vertrages einen Versicherungsvergleich zu machen.


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