Vergiftung – Maßnahmen bei akuten Vergiftungsfällen

Der Kontakt mit oder die Aufnahme von giftigen Stoffen kann schwere gesundheitliche Störungen oder sogar den Tod verursachen. Gifte gelangen auf unterschiedliche Weise in den Organismus. So können sie beispielsweise über die Haut aufgenommen, aber auch eingeatmet oder geschluckt werden. Sehr giftige Stoffe sind bereits in geringer Konzentration und bei einmaliger Aufnahme stark schädlich. Andere Stoffe hingegen wirken nur schwach giftig.

Unterschieden werden akute und chronische Vergiftungen. Im Gegensatz zur akuten Vergiftung wirkt bei einer chronischen Vergiftung der Giftstoff lang andauernd auf den Körper ein. Das ist zum Beispiel bei bestimmten Umweltgiften oder bei langfristiger Einnahme von Medikamenten der Fall. Zur akuten Vergiftung kommt es in der Regel durch die versehentliche, manchmal auch beabsichtigte Aufnahme von Giftstoffen. Giftige Substanzen können beispielsweise in bestimmten Nahrungs- und Genussmitteln, in Pflanzen, Kosmetika, Pilzen, Reinigungs- oder Pflanzenschutzmitteln enthalten sein.

Vergiftungen müssen ärztlich behandelt werden. Bis zur medizinischen Versorgung können Erste-Hilfe-Maßnahmen ergriffen werden. Betroffene können bei manchen Vergiftungen Wasser oder Tee trinken, aber auf keinen Fall Milch. Denn Milch kann die Giftaufnahme häufig noch beschleunigen. Es ist gleichfalls nicht empfehlenswert, Erbrechen – zum Beispiel durch Trinken von Salzwasser – auszulösen. Dabei können Laien Schaden anrichten. Keinesfalls darf Erbrechen bei Säure- oder Laugenvergiftungen ausgelöst werden. Ist das Gift durch Einatmung in den Körper gelangt, müssen Helfer für Frischluft sorgen. Bei Vergiftungen durch Hautkontakt sind die entsprechenden Körperpartien unter fließendem Wasser abzuspülen. Bewusstlose Personen müssen in die stabile Seitenlage gebracht werden. Ihnen darf man keinerlei Flüssigkeiten verabreichen. Stattdessen ist umgehend der Notarzt oder Rettungsdienst zu verständigen.

Vergiftungen bei Kindern und Babies kommen besonders häufig vor. Daher sollte man gefährliche Substanzen stets außer Reichweite aufbewahren. Wenn keine lebensbedrohliche Situation vorliegt, kann als erstes der Giftnotruf angerufen werden. Auch wenn man sich unklar ist, ob eine Substanz als giftig einzuordnen ist, erhält man dort schnelle und kompetente Hilfe.


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