Versicherungs-Angebot: Wissbegierige Versicherungsgesellschaften
Sicherlich ist dem ein oder anderen schon einmal aufgefallen, dass man bei der Angebotsberechnung für eine Versicherung manchmal Dinge angeben muss, bei denen man davon ausgehen kann, dass solche Daten überhaupt nichts mit der Versicherung zu tun haben müssen. Dabei ist natürlich nicht die Rede von Gesundheitsfragen, die üblicherweise bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch Sterbegeldversicherung erfragt werden. Dadurch soll in gewisser Weise das Schadensrisiko erfragt werden, auf dessen Basis eine Versicherungsgesellschaft den Beitrag bemessen kann und darüber entscheiden kann, ob sie für eine bestimmte Person einen Versicherungsschutz gewährleisten kann.
Bei Angeboten bzw. Versicherungsverträgen tauchen allerdings Fragen auf, die völlig irrelevant sein könnten. Können Sie sich vorstellen, warum eine Autoversicherung erfragt, ob Sie selbstgenutztes Wohneigentum (Eigenheim oder Eigentumswohnung) haben? Natürlich könnte die Versicherung das Argument liefern, dass man dadurch in einen günstigeren Tarif bei der KFZ Versicherung eingestuft werden könnte. Aber eigentlich können wir mutmaßen, dass die Versicherung dann auch noch Angebote zu einer Wohngebäudeversicherung o.ä. dem Versicherungsnehmer (der ja eigentlich nur eine günstige Autoversicherung sucht) zuschickt.
Je mehr die Versicherer von dem Kunden erfahren, umso besser können sie eben für weitere Produkte direkt bei ihm werben und ihm schmackhaft machen. So ist es zum Beispiel vorteilhaft für Versicherungsgesellschaften, wenn Sie wissen, ob jemand privat oder gesetzlich versichert ist. Da zum Beispiel die Leistungen bei den gesetzlichen Krankenkassen eingeschränkt wurden, kann man dem gesetzlich Versicherten direkt Angebote für Krankenzusatzversicherungen wie etwa zur Zahnzusatzversicherung schicken. Das hat aber auch wiederum Vorteile für den Kunden, der er so durchaus ganz gute Angebote erhalten kann, die sich als nützlich erweisen können.