Vertragsverlängerung mit Auszahlung oder neuem Handy
Geht man in einen klassischen Handy Shop bekommt man üblicherweise für die Vertragsverlängerung seines Handyvertrages ein neues Handy mit oder ohne Zuzahlung angeboten. Allerdings bietet der eine oder andere Online-Handy-Shop mittlerweile auch die Handy Vertragsverlängerung mit Auszahlung an. Dabei bekommt man anstatt eines neuen Handys einen bestimmten Geldbetrag direkt aufs Girokonto überwiesen.
Die Höhe der Auszahlung ist dabei meist vom jeweiligen Handytarif abhängig. So erhält man derzeit in ausgewählten Online Handy Shops für die Verlängerung vom Handyvertrag bis zu 175,-EUR überwiesen. Dies lohnt sich beispielsweise dann, wenn man sowohl seinem bestehenden Tarif als auch seinem Handy treu bleiben möchte. Der Vorteil gegenüber der Vertragsverlängerung direkt beim Provider selbst ist, dass die Auszahlung nicht auf die Handy-Rechnung erfolgt, also als eine Art Gesprächsguthaben zu sehen ist, sondern direkt auf ein Konto meiner Wahl gutgeschrieben wird.
Wenn man mit seinem Mobiltelefon stets auf dem neuesten Stand sein möchte, dann rechnet sich die Verlängerung meist direkt beim Mobilfunkprovider. So erhält man bei der Verlängerung des alten Vertrages um weitere 24 Monate ein subventioniertes neues Handy. Allerdings wird da gerade bei neuen und wertvollen Handys eine Zuzahlung erhoben.
Dritte Alternative wäre die rechtzeitige Kündigung des bestehenden Vertrages und Abschluss eines neuen. Dabei fallen die Subventionierungen der Handy-Provider meist höher aus als bei einer Vertragsverlängerung und ich erhalte so mein neues Mobiltelefon um einiges günstiger.
Was nun wirklich die beste Alternative ist hängt also, wie beim Neukauf auch, stark von den persönlichen Bedürfnissen und Wünschen eines jeden Einzelnen ab. Diese Entscheidung kann Ihnen leider auch keiner abnehmen. Allerdings hofft der Autor, dass diese Ausführungen bei der Entscheidungsfindung behilflich sein können.
(Die hier dargestellten Handys bzw. Handytarife und Preise stellen eine Momentaufnahme dar. Für die Richtigkeit und Aktualität kann der Verfasser keine Haftung übernehmen.)
