Vorsorge bei Krankheit und Berufsunfähigkeit

Bei einer länger als 6 Wochen andauernden Krankheit bekommt ein Arbeitnehmer keine Lohnfortzahlung mehr, sondern so genanntes Krankengeld. Da dieses erheblich weniger ist, als das bisher bezogene Nettoeinkommen, entsteht eine Einkommenslücke, die man durch entsprechende Versicherungen schließen kann. Das ganze ist sogar sehr anzuraten, denn ein normaler Arbeitnehmer wird seinen finanziellen Verpflichtungen mit nur noch 70% seines bisherigen Nettoeinkommens kaum noch nachkommen können, geschweige denn die immer höheren Zuzahlungen zu Behandlungen, Reha-Massnahmen und Medikamenten bezahlen können. Darüber hinaus werden auch in den zurückliegenden Monaten etwaig angefallene Überstunden nicht bei der Entgeltfortzahlung berücksichtigt. Obendrein kann der Arbeitgeber nach den 6 Wochen in denen er zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist, die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge oder zu Vermögenswirksamen Leistungen einstellen.

Doch wie kann man sich am besten gegen einen solchen Lohnausfall bei einer länger andauernden Krankheit versichern? Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung springt nur bei nachgewiesener Berufsunfähigkeit ein, nicht aber im normalen Krankheitsfall. Sie scheidet deshalb schon einmal aus. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung springt ebenfalls erst viel zu spät ein. Beide Versicherungen – Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung – leisten praktisch erst nach sechs und mehr Monaten Wartezeit, was für die meisten Betroffenen viel zu spät ist.

Die Alternative ist eine private Krankenzusatzversicherung, die den Lohnausfall nach den sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber kompensiert. Neben einem Krankentagegeld zum Ausgleich des Verdienstausfalles können über eine solche Police auch ambulante und stationäre Zusatzleistungen sowie zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen über das Maß der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus abgesichert werden.

Wenn man sich die Häufigkeit von Fällen anschaut, in denen eine Krankheit länger als sechs Wochen dauert aber nicht zur Berufsunfähigkeit führt, dann sollte jedem klar werden, dass die Absicherung seines Einkommens auch ihn im Fall der Fälle vor den finanziellen Auswirkungen gekürzter Lohnfortzahlungen der gesetzlichen Kassen schützen.


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