Was deckt der Verkehrsrechtsschutz ab?

Eine Rechtsschutzversicherung soll die Versicherten vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreites schützen. Dies ist auch bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung der Fall. Der Versicherte ist hierbei während der Teilnahme am öffentlichen Verkehr versichert, und zwar sowohl als Fußgänger als auch als Radfahrer oder Kraftfahrer. Sollte sich ein Unfall ereignen und ist die Frage nach dem Schuldigen strittig, übernimmt die Verkehrsrechtsschutz alle anfallenden Kosten im Zusammenhang mit diesem Streitfall. Im Einzelnen übernimmt diese Versicherung zum Beispiel die Kosten für den Anwalt und die Zeugengelder.

Bei der Verkehrsrechtsschutz sind je nach Versicherungsbedingungen entweder alle auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge versichert, oder aber nur die im Versicherungsantrag genannten. Der Versicherungsschutz greift auch, wenn ein Fahrzeug von einem Unternehmen zur Miete überlassen wurde.

Der Versicherungsschutz einer Verkehrsrechtsschutzversicherung umfasst im Einzelnen sowohl den Schadensersatz-Rechtsschutz, den Straf-Rechtsschutz und den Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen.

Der Schadenersatz-Rechtsschutz umfasst alle Leistungen, die im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen entstehen. Als Beispiel sei hier zum Beispiel der Gartenzaun genannt, der durch einen Verkehrsunfall demoliert wurde.  Beim Strafrechtsschutz besteht im Rahmen der Verkehrsrechtsschutzversicherung ein Versicherungsschutz, sofern die zur Last gelegte Straftat nicht vorsätzlich begangen wurde. Als Beispiel sei hier die Fahrerflucht genannt, die nicht versichert ist.

Der Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen beschäftigt sich mit Belangen rund um den Führerschein. Hierzu gehören sowohl der Führerscheinentzug als auch etwaige Auflagen oder Einschränkungen. Wichtig ist hierbei, das im Falle eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens bei Führerscheinentzug nicht der Verwaltungs-Rechtsschutz greift, sondern der Straf-Rechtsschutz. Bei älteren Versicherungen besteht jedoch nur ein so genannter Führerschein-Rechtsschutz.
Dieser beschäftigt sich lediglich mit dem Entzug oder der Wiedererteilung eines Führerscheines. Bei dieser Versicherung kann natürlich die Zahlung der Versicherungsleistung ausgeschlossen werden, sollte der Führerscheinentzug grob fahrlässig herbeigeführt worden sein, zum Beispiel betrifft dies das Fahren unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol.


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