Dauerhaft und gerne Zähne zeigen!
Der Ersatz fehlender Zähne wird als Zahnersatz bezeichnet; die gesamte Herstellung bis hin zur Eingliederung fällt in die zahnmedizinische Fachrichtung der Prothetik.
Möglichkeiten des Zahnersatzes
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz. Zu dem festsitzenden Zahnersatz zählen Kronen, Teilkronen und Brücken. Zu dem herausnehmbaren Zahnersatz zählt man Totalprothese, Teilprothesen (partielle Prothesen) und Kombinations-Zahnersatz im Sinne von festsitzenden Teleskopkronen und einer herausnehmbaren Prothese mit Außenteleskopen. Prothesen können mit Modellguss angefertigt werden; dieses dient einer besseren Passgenauigkeit sowie der Stabilität. Aber auch Prothesen ohne ein Gerüst aus Modellguss sind für den Patienten möglich.
Privatleistungen und Zuzahlungen anhand eines Eigenanteils
Nicht alle Arten des Zahnersatzes werden von der Krankenkasse genehmigt und in Folge deren Kosten übernommen. In manchen Fällen hat der Patient selbst dafür aufzukommen und die Kosten eigenhändig zu tragen. Dieses gilt für Inlays – irrelevant, ob aus Gold oder Keramik -, für Veneers und für Implantate. Aber auch was die Verbendung und das Material des Zahnersatzes betrifft, so gibt es Unterschiede und Richtlinien: So übernimmt die Krankenkasse zum Beispiel eine Legierung aus Nichtedelmetall, aber nicht auf Hochgold. Oder auch in Bezug darauf, was die Verblendung betrifft, so übernehmen Krankenkassen zum Beispiel keine Vollverblendung für Kronen oder Brücken, sondern nur eine den Anteil, welcher festgesetzt ist. Auch Kronen aus Vollkeramik fallen nicht in deren Budget beziehungsweise Leistungskatalog.
So gilt es doch in Bezug auf Zahnersatz für den Patienten, sich unverbindlich einen Kostenvoranschlag aufstellen zu lassen, damit dieser weiß, welche Kosten auf ihn zukommen werden und wie hoch der Eigenanteil sein wird – damit er letztlich dauerhaft und gerne seine Zähne zeigt! Weitere Informationen finden Sie auch bei Ihrem Zahnarzt in Marburg, dem Spezialisten für Zahnersatz und Prothetik.